Papst Leo I. trifft sich mit dem Premierminister d...
Papst Leo I. trifft sich mit dem Premierminister der Republik Armenien
Papst Leo XIV. traf sich am Montagmorgen im Vatikan mit dem Premierminister der Republik Armenien, Nikol Paschinjan.
Laut einer Erklärung, die das Pressebüro des Heiligen Stuhls nach dem Treffen mit dem Papst veröffentlichte, traf der Ministerpräsident in Begleitung des Sekretärs für die Beziehungen zu Staaten und internationalen Organisationen, Erzbischof Paul Richard Gallagher, mit dem Staatssekretär des Vatikans, Kardinal Pietro Parolin, zusammen.
„Während der herzlichen Gespräche im Staatssekretariat“, heißt es in der Erklärung, „wurde Zufriedenheit über die guten Beziehungen zwischen dem Heiligen Stuhl und Armenien, einem Land mit einer alten christlichen Tradition, zum Ausdruck gebracht.“
Es wurde darauf hingewiesen, dass auch bestimmte Aspekte des Lebens der katholischen Kirche in dem Land hervorgehoben wurden.
„Gleichzeitig“, so die Erklärung abschließend, „wurden auch andere Themen von gemeinsamem Interesse angesprochen, insbesondere die Notwendigkeit eines stabilen und dauerhaften Friedens im Südkaukasus.“
Weitermachen, ohne zu akzeptieren
Cookie-Richtlinie
Wir und ausgewählte Dritte verwenden Cookies oder ähnliche Technologien für technische Zwecke und, mit Ihrer Zustimmung, auch für andere Zwecke, wie in der Cookie-Richtlinie angegeben. Die Verweigerung der Zustimmung kann dazu führen, dass die entsprechenden Funktionen nicht verfügbar sind. Sie können der Verwendung dieser Technologien zustimmen, indem Sie auf die Schaltfläche „Akzeptieren“ klicken. Durch Schließen dieser Meldung fahren Sie fort, ohne zuzustimmen.
Über das folgende Fenster können Sie Ihre Einwilligungspräferenzen für die Tracking-Technologien festlegen, die wir zur Bereitstellung der unten beschriebenen Funktionen und zur Durchführung der unten beschriebenen Aktivitäten verwenden. Weitere Informationen über den Nutzen und die Funktionsweise dieser Tracking-Tools finden Sie in der Cookie-Richtlinie. Sie können Ihre Auswahl jederzeit überprüfen und ändern. Bitte beachten Sie, dass die Verweigerung der Einwilligung für einen bestimmten Zweck dazu führen kann, dass die entsprechenden Funktionen nicht verfügbar sind.